Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung

Sie können für ein Kind eine Negativbescheinigung beim Kreisjugendamt des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab nur beantragen, wenn

  • Sie die Mutter des Kindes sind,
  • das Kind nicht ehelich geboren wurde,
  • Sie den Vater des Kindes nicht später geheiratet haben
  • Ihr alleiniges Sorgerecht nicht durch ein Gerichtsverfahren eingeschränkt wurde
  • Sie keine Sorgeerklärung über das gemeinsame Sorgerecht gegenüber einem Jugendamt abgegeben haben und
  • Sie aktuell im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab wohnen.

Pro Kind ist ein separater Antrag zu stellen

 

So geht es zu Ihrer Negativbescheinigung

Anfrage digital ausfüllen

Sie füllen den Onlineantrag „Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung“ Schritt für Schritt aus.

 

Anfrage absenden

Sie senden Ihre Anfrage online an das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab

 

Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) erhalten

Sie erhalten Ihre schriftliche Auskunft per Post zugeschickt und können die Auskunft als Nachweis für das alleinige Sorgerecht verwenden.

 

Benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlage bereit zu halten:

  • Geburtsurkunde vom Kind

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende Unterlage am Ende des Formulars hochgeladen wurde.

(Format: PDF, JPG, PNG - max. Größe: 3 MB)

 

Häufig gestellte Fragen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlage bereit zu halten:

  • Geburtsurkunde vom Kind

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende Unterlage am Ende des Formulars hochgeladen wurde.

(Format: PDF, JPG, PNG - max. Größe: 3 MB)

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Der Login erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“. „Mein Unternehmenskonto“ ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen/Organisationen und darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Für den Login benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, das hier beantragt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Zusendung des Aktivierungsbriefes einige Zeit (durchschnittlich 2 – 5 Tage) in Anspruch nimmt. Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, sollte dies zeitnah beantragt werden.

Voraussetzung dabei ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat basiert.

In Abgrenzung zu den ELSTER-Organisationszertifikaten gibt es auch persönliche ELSTER-Zertifikate, denen bei der Registrierung die Steueridentifikationsnummer zugrunde liegt. Diese sind vor allem für Bürgerinnen und Bürger relevant, können aber im Ausnahmefall auch in diesem Portal/Antrag genutzt werden. Dies gilt ausschließlich für solche Organisationen, Selbständige oder Einzelunternehmerinnen, die kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen und auch keines beantragen können (z.B. weil keine betriebliche Steuernummer vorhanden ist). 

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Daten Antragstellerin / Antragsteller

Sie können nur einen Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung stellen, wenn Sie im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab wohnen

Ich beantrage eine Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen für mein Kind:

Pro Kind ist ein separater Antrag zu stellen

Anlagen

Zustimmung elektronische Antwort

Wie geht es weiter?


Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten. Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.

Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr Postfach (BayernID/MUK) verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet. 

Wie geht es weiter?


Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten. Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet. 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eigentlich eine Negativbescheinigung?
Eine Negativbescheinigung ist eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister nach § 58 Abs. 2 SGB VIII. Sie dient als Nachweis für Mütter, dass sie das alleinige Sorgerecht für ihr Kind haben.

 

Wofür benötige ich eine Negativbescheinigung?

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen vorgenommen, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden
  • Aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichtes das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung des Familiengerichts ganz oder zum Teil der Mutter entzogen worden ist oder ganz oder zum Teil auf den Vater übertragen worden ist.

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie das alleinige Sorgerecht für ihr Kind hat.

Durch die Vorlage der schriftlichen Auskunft bei Behörden, Banken, etc. kann die Mutter ihr Alleinsorge nachweisen.

 

Wer führt ein Sorgeregister?

Das Jugendamt am Geburtsort des Kindes führt ein Sorgeregister gemäß § 87 c Abs. 6 Satz 2 SGB VIII, § 1626 d Abs. 2 BGB.

 

Wer kann eine Negativbescheinigung beantragen?

Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind oder waren, können eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

Väter können diese in der Regel nicht beantragen. Wenn Sie als Vater Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab.
https://www.neustadt.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/jugendamt/sorgerecht-und-unterhalt/sorgerecht-und-unterhalt-beurkundungen/

 

Bekomme ich eine Negativbescheinigung, wenn ich mit dem Vater des Kindes verheiratet bin / verheiratet war?

Nein. Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab stellt keine Bestätigungen über das gemeinsame Sorgerecht aus.

Mit Heirat steht Ihnen das gemeinsame Sorgerecht kraft Gesetz zu (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung eines Familiengerichtes (z. Bsp. ein Scheidungsurteil), in der auch das Sorgerecht geregelt ist, ist dieses Urteil Ihr Nachweis über Sorgerecht.

 

Bekomme ich eine Negativbescheinigung, wenn ich mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung beurkunden lassen habe?

Nein. Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab stellt keine Bestätigungen über das gemeinsame Sorgerecht aus.

Mit Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts bei einem Jugendamt steht Ihnen das gemeinsame Sorgerecht kraft Gesetz zu (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

Gibt es eine rechtskräftige Entscheidung eines Familiengerichtes, mit der Ihnen das Sorgerecht ganz oder teilweise übertragen oder entzogen wurde, ist dieses Urteil Ihr Nachweis über Sorgerecht.

 

Bekomme ich eine Negativbescheinigung, wenn ich mit dem Vater des Kindes verheiratet war, dieser aber verstorben ist?

Nein. Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab stellt hierüber keine Bestätigungen aus.

Gemäß § 1680 Abs. 1 BGB steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu, wenn ein Elternteil gestorben ist und den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zustand.

 

Brauche ich für die Negativbescheinigung zusätzliche Unterlagen?

Ja. Die Geburtsurkunde von Ihrem Kind.

 

Wie lange dauert es, bis ich eine Negativbescheinigung bekomme?

Das Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab bearbeitet Ihre Anfrage so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb weniger Tage. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Muss ich die Negativbescheinigung persönlich abholen?

Nein. Die Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) wird Ihnen per Post zugesandt. In Absprache ist auch eine Zusendung vorab per Email möglich.

 

Welche Kosten fallen an?

Sie bekommen die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) im Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab kostenfrei.

 

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter/-in beim Kreisjugendamt Neustadt a.d. Waldnaab.
https://www.neustadt.de/landratsamt/abteilungen-und-sachgebiete/jugendamt/sorgerecht-und-unterhalt/sorgerecht-und-unterhalt-beurkundungen/

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Kreisjugendamt
Zacharias-Frank-Str. 14
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-2516
Beurkundung@neustadt.de
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