Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund

Hinweise
Daten
Antrag
Anlagen
Absenden

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Lageplan/Streckenskizze
  • Umleitungsplan (bei Bedarf)
  • Bestätigung Versicherung

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Der Login erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“. „Mein Unternehmenskonto“ ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen/Organisationen und darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Für den Login benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, das hier beantragt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Zusendung des Aktivierungsbriefes einige Zeit (durchschnittlich 2 – 5 Tage) in Anspruch nimmt. Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, sollte dies zeitnah beantragt werden.

Voraussetzung dabei ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat basiert.

In Abgrenzung zu den ELSTER-Organisationszertifikaten gibt es auch persönliche ELSTER-Zertifikate, denen bei der Registrierung die Steueridentifikationsnummer zugrunde liegt. Diese sind vor allem für Bürgerinnen und Bürger relevant, können aber im Ausnahmefall auch in diesem Portal/Antrag genutzt werden. Dies gilt ausschließlich für solche Organisationen, Selbständige oder Einzelunternehmerinnen, die kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen und auch keines beantragen können (z.B. weil keine betriebliche Steuernummer vorhanden ist). 

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Ihre Daten
Anstragstellung

Zur Durchführung einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen wir die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO

Voraussichtliche Anzahl

Für die Beschilderung verantwortliche Person

Die verantwortliche Person muss im Besitz der erforderlichen Fachkenntnisse (MVAS) sein.

Verkehrsrechtliche Informationen
Anlagen

Mit folgendem Link gelangen Sie zum BayernAtlas
(Sie landen direkt in Neustadt an der Waldnaab)

https://v.bayern.de/xHzD8
 

Im BayernAtlas können Sie den genauen Ort Ihrer Maßnahme markieren, vermaßen und beschriften.

  • Zoomen Sie direkt mittels Mausrad auf Ihre Maßnahme oder nutzen Sie das Suchfeld mittels Straße und Hausnummer.
  • Mit Hilfe der Funktion „Zeichnen & Messen auf der Karte“ (im Menü auf der linken Seite) können Sie einzeichnen, wo sich Ihre Maßnahme befindet. Hierfür können Sie Symbole, Text und Zeichnungen nutzen.
  • Um das Ergebnis dem Landratsamt zur Verfügung zu stellen, klicken Sie im Menü auf „Teilen“. Bitte kopieren Sie den angezeigten (Kurz-) Link  und leiten Sie ihn weiter.
  • Wir erhalten Ihre Planung 1:1 - wie von Ihnen erstellt - dargestellt!


1 Erklärung
Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen
  • Den Bund, den Freistaat Bayern, die Landkreise, die Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.
     
  • Über die gesetzliche Schadenersatzpflicht hinaus verpflichten wir uns die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die – auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern – durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benützenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Sowie auf Grund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für besondere polizeiliche Maßnahmen aus Anlass der Veranstaltung verlangt werden kann, bleibt dieser Ersatzanspruch unberührt. Ebenso unberührt bleiben der Kostenersatz für besondere Maßnahmen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltspflichtiger) und die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.
     
  • Darüber hinaus stehen uns und den Teilnehmern keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörde übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.
Veranstaltererklärung

erkläre ich Folgendes:

  • Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. Art. 18 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz darstellt und ich als Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen
     
  • Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können.

    Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
     

  • Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten.
     

  • Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt.

    Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr BayernID-Postfach verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.

 

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Untere Straßenverkehrsbehörde
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-3331
Verkehrswesen@neustadt.de
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