Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO

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Daten
Antrag
Anlagen
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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Lageplan
  • Verkehrzeichenplan bzw. Regelplan
  • MVAS-Nachweis
  • Sondernutzung (sofern vorhanden)

Hinweis:

 

Ihr Antrag sollte Im Regelfall mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten vorliegen, in schwierigen Fällen mindestens sechs Wochen.

 

Gebühren:

 

Die Rahmengebühr für eine verkehrsrechtliche Anordnung liegt zwischen 10,20 € und 767,00 €.

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Der Login erfolgt über „Mein Unternehmenskonto“. „Mein Unternehmenskonto“ ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen/Organisationen und darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Für den Login benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, das hier beantragt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Zusendung des Aktivierungsbriefes einige Zeit (durchschnittlich 2 – 5 Tage) in Anspruch nimmt. Sollten Sie noch kein ELSTER-Organisationszertifikat haben, sollte dies zeitnah beantragt werden.

 

Voraussetzung dabei ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat basiert.

 

In Abgrenzung zu den ELSTER-Organisationszertifikaten gibt es auch persönliche ELSTER-Zertifikate, denen bei der Registrierung die Steueridentifikationsnummer zugrunde liegt. Diese sind vor allem für Bürgerinnen und Bürger relevant, können aber im Ausnahmefall auch in diesem Portal/Antrag genutzt werden. Dies gilt ausschließlich für solche Organisationen, Selbständige oder Einzelunternehmerinnen, die kein ELSTER-Organisationszertifikat besitzen und auch keines beantragen können (z.B. weil keine betriebliche Steuernummer vorhanden ist).

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
Ihre Daten

Ansprechpartner

Verantwortlicher Bauleiter

Die verantwortliche Person muss im Besitz der erforderlichen Fachkenntnisse (MVAS) sein.

Antrag

Der Plan soll enthalten:

  1. den Straßenabschnitt
  2. die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
  3. die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  4. die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen u. Verkehrseinrichtungen
  5. Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluß, an Sonn- und Feiertagen u. bei Nacht vorgesehen ist (bei automatisch arbeitenden Lichtzeichenanlagen auch den Phasenablauf)

Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes bedarf es nicht

  1. bei Arbeiten von kurzer Dauer u. geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken
  2. wenn ein geeigneter Regelplan besteht
  3. wenn die zuständige Behörde selbst einen Plan aufstellt
Lage
Dauer

Dauer der Sperrung

Sondernutzung
Anlagen

Firma






Anlagen

Person






Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr Postfach (BayernID bzw. Mein Unternehmenskonto) verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Untere Straßenverkehrsbehörde
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-3331
Verkehrswesen@neustadt.de
Öffnungszeiten

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