Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab
Sachgebiet 31
Am Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d. Waldnaab

 

Tel.: 09602 / 79-3110       

E-Mail: jagdrecht@neustadt.de

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

keine

Unterschrift:

persönlich oder digital mit BayernID (wenn die Authentifizierung mit Elster, Authega oder OnlineAusweis erfolgt)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort.

Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Hohlweg 2

92660 Neustadt an der Waldnaab

Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung im Rahmen der Präventionsmaßnahmen des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

 

für den Zeitraum:   01.04.2023   bis    31.03.2024

 

Achtung: Antragsfrist 31.07.2024 (Eingang beim Landratsamt)

Ihre Daten

Daten des Revierverantwortlichen und Empfangsberechtigten:

Entschädigt wird das jagdliche Erlegen von Schwarzwild-Frischlingen in den vom Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab verwalteten Jagdrevieren (nur Gemeinschaftsjagdreviere, Eigenjagdreviere, verpachtete Staatsjagdreviere und von Privatpersonen oder nicht zur Jagdausübung verpflichteten Beschäftigten bejagte staatliche Pirschbezirke).

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Ich bin mir darüber bewusst, dass vorsätzlich oder fahrlässig gemachte unrichtige oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen dieser Angaben bzw. Tatsachen neben Rückforderungen der gewährten Aufwandsentschädigung die Strafverfolgung wegen Betruges nach dem Strafgesetzbuch zur Folge haben.

 

Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab behält sich wie angekündigt das Recht vor Nachweise über die getätigten Abschüsse anzufordern

  • Fotografie mit Revierangabe und Erlegungsdatum oder
  • Bestätigte Trichinenuntersuchung oder
  • Abgabebestätigung an Wildverarbeitungsbetrieb oder
  • Entsorgungsbestätigung an Tierkörperbeseitigung

 

Mit der Verwendung bzw. Weitergabe meiner o.g. Daten zum Zweck der Auszahlung an die Kreisfinanzverwaltung bin ich einverstanden.

Pro erlegtem Frischling im o.g. Zeitraum werden 30,00 € ausbezahlt. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung ist nicht gegeben.

Bitte beachten:

 

Je Revier kann nur ein Antrag gestellt werden (durch den oder einen der Jagdausübungsberechtigten). Gegebenenfalls notwendige Aufteilungen müssen nach der Auszahlung selbständig vorgenommen werden. Anträge von Pirschbezirksinhaberinnen/-inhabern sind vom jeweiligen Staatsjagdrevierinhaber zu prüfen und bestätigen.