Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung im Rahmen der Präventionsmaßnahmen des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

 

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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

keine

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Für diesen Antrag ist die BayernID notwendig.


Nach dem Versenden wird Ihnen eine Kopie dieses Antrags an Ihr BayernID-Postfach verschickt.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Ihre Daten

Daten des Revierverantwortlichen und Empfangsberechtigten:

Entschädigt wird das jagdliche Erlegen von Schwarzwild-Frischlingen in den vom Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab verwalteten Jagdrevieren (nur Gemeinschaftsjagdreviere, Eigenjagdreviere, verpachtete Staatsjagdreviere und von Privatpersonen oder nicht zur Jagdausübung verpflichteten Beschäftigten bejagte staatliche Pirschbezirke).

Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab behält sich wie angekündigt das Recht vor Nachweise über die getätigten Abschüsse anzufordern

  • Fotografie mit Revierangabe und Erlegungsdatum oder
  • Bestätigte Trichinenuntersuchung oder
  • Abgabebestätigung an Wildverarbeitungsbetrieb oder
  • Entsorgungsbestätigung an Tierkörperbeseitigung

 

Mit der Verwendung bzw. Weitergabe meiner o.g. Daten zum Zweck der Auszahlung an die Kreisfinanzverwaltung bin ich einverstanden.

Pro erlegtem Frischling im o.g. Zeitraum werden 30,00 € ausbezahlt. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufwandsentschädigung ist nicht gegeben.

Je Revier kann nur ein Antrag gestellt werden (durch den oder einen der Jagdausübungsberechtigten). Gegebenenfalls notwendige Aufteilungen müssen nach der Auszahlung selbständig vorgenommen werden. Anträge von Pirschbezirksinhaberinnen/-inhabern sind vom jeweiligen Staatsjagdrevierinhaber zu prüfen und bestätigen.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Jagdrecht
Stadtplatz 36
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-3110
jagdrecht@neustadt.de
Öffnungszeiten

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