Meldebogen für Bibertotfund

Hinweise
Persönliche Daten
Fundort
Abschließen

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

keine

Hinweis zu tot oder schwer verletzt aufgefundenen Biber:

 

Der Biber (Castor fiber) ist eine streng geschützte Tierart und unterliegt dem Artenschutzrecht (nicht dem Jagdrecht, kein jagdbares Wild). 

 

Es besteht kein dauerhaftes Aneignungsrecht für den/die Finder/in oder Jäger/in. 

 

Eine Bergung des Tierkörpers zur Entsorgung ist zulässig mit entsprechender Meldung an die Naturschutzbehörde. Ein offensichtlich schwer verletzt aufgefundener Biber darf durch die Polizei oder einen Jagdausübungsberechtigte/n sofort von seinem Leiden erlöst werden (Tierschutzrecht). Eine Präparationsgenehmigung für den Tierkörper könnte im Ausnahmefall für nachgewiesene Lehrzwecke für Bildungseinrichtungen beim <<Hier den Namen Ihrer Behörde einfügen>> beantragt werden. Eine Präparation zu privaten Zwecken ist nicht zulässig.

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Ihre Daten
Angaben zum Fundort
Angaben zur Todesursache
Angaben zur Entsorgung bzw. Verbleib

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr BayernID-Postfach verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.

 

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
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Hohlweg 2
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-0
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