Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges

Hinweise

Dieser Antrag ist kein Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten, sondern bezieht sich nur auf die Prüfung einer möglichen Anerkennung des privaten Kraftfahrzeugs.

Im Genehmigungsfall wird mit dem Bescheid ein Erstattungsantrag oder per Mail ein Link zum Erstattungsantrag zugesandt.

Der Erstattungsantrag ist bis spätestens 31.10. für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt einzureichen - danach ist keine Erstattung mehr möglich (gesetzliche Ausschlussfrist gem. Art. 3 Abs. 2 Satz 8 SchKfrG).

 

Für Schüler, die den Schulweg ganz/teilweise mit dem privaten Kfz anstelle des öffentlichen Personenverkehrs zurücklegen müssen wird empfohlen, den Antrag zu Beginn des jeweiligen Schuljahres zu stellen.

Bis zur Entscheidung über den Antrag durch das Landratsamt erfolgen etwaige Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug auf eingene Kosten. Bei positiver Entscheigung werden die Kosten rückwirkend ab Schulbeginn bzw. ab dem Zeitpunkt des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeugs anerkannt.

 

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Stundenplan mit Bestätigung der Schule
  • falls vorhanden, Schwerbehindertenausweis und fachärztliches Gutachten

Für den Antrag ist die Anmeldung mit der BayernID notwendig. 

Es genügt die niedrigste Authentifizierungsstufe mit Benutzername und Kennwort.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Hohlweg 2

92660 Neustadt an der Waldnaab

Daten des Antragstellers
Daten des Kindes
Angaben zum Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugführer
Daten des Fahrers
Daten der mitgenommenen Schüler/Schülerinnen
Begründung

Bitte laden Sie folgendes hoch:

Angaben zur Strecke
Angaben zur Schule

Stundenplan an Tagen ohne Unterricht bitte 00:00 eintragen

 

 

von

 

bis

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr BayernID-Postfach verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

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Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgnangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.

 

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Stadtplatz 36

92660 Neustadt a.d.Waldnaab