Antrag auf Führerscheinumtausch

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

- Aktueller Führerschein

- Personalausweis bzw. Reisepass

- Biometrisches Passbild

- Das ausgefüllte Foto-/ Unterschriftsblatt

 

Je nach Bedarf:

- Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

- Augenärztliches Gutachten über Ihr Sehvermögen und ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung

Hinweis:

Der Online-Antrag kann nicht genutzt werden, wenn

  • Der aktuelle Führerschien nicht vorhanden ist.
  • Verlängerungen der Klassen D1, D1E, D und DE
  • Fahrerlaubnis für Fahrzeug-Kombinationen über 12 Tonnen,
    wenn Sie bald 55 Jahre werden oder älter sind.

Wenden Sie sich bitte in diesen Angelegenheiten direkt an die Führerscheinstelle

Landratsamt Neustadt unter (09602) 79-3333.

Gebühren:

Regulärer Umtausch 25,30 Euro

Bei der Verlängerung einer LKW-Klasse sind 43,90 Euro Gebühren zu entrichten 

Unterschrift:

persönlich oder digital mit BayernID (wenn die Authentifizierung mit Elster, Authega oder OnlineAusweis erfolgt)

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort.

Das ausgefüllte Formular senden Sie an das:

 

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab

Führerscheinstelle

Stadtplatz 36

92660 Neustadt an der Waldnaab

Ihre Daten

Eine Online-Antragstellung ist leider nicht möglich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, da Sie persönlich vorbeikommen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben müssen.

Ausweisdokument

Bitte laden Sie eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Ausweisdokuments hoch (Vorder- und Rückseite)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses. Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.

 

Diese Unterschrift ist später auf Ihrem Führerschein zu sehen.

Angaben zum bisherigen Führerschein

Ein Umtausch Ihres aktuellen Führerscheins ist derzeit noch nicht notwendig. Sie können den Umtausch gerne vorzeitig beantragen. Allerdings erhöht sich die Bearbeitungszeit, wenn sehr viele Anträge gleichzeitig gestellt werden. Auf unserer Internetseite finden Sie eine Auflistung darüber, in welchen Zeiträumen die bisherigen Führerscheine umgetauscht werden sollten.

Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da Ihre Fahrerlaubnisdaten mit der ausstellenden Behörde abgeglichen werden müssen.

Aktueller Führerschein

Bitte laden Sie eine Kopie bzw. ein Foto Ihres Führerscheins hoch (Vorder- und Rückseite)

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags eine Kopie bzw. ein Foto Ihres aktuellen Führerscheins. Die Vorlage einer Kopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen.

 

Fahrerlaubnis für Fahrzeug-Kombinationen über 12 Tonnen

Sie sind in Besitz der Klasse 2 (BRD) bzw. der Klasse C (DDR). Damit sind Sie zum Führen von LKW-Klassen berechtigt.

Diese Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Eine prüfungsfreie Wiedererteilung (mit ärztlichem Gutachten über Sehvermögen und gesundheitliche Eignung) ist in der Regel nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Da die betroffene Klasse bereits länger als 5 Jahre abgelaufen ist. Sind zusätzliche Unterlagen erfoderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns unter (09602) 79-3333 in Verbindung.

Eine Online-Antragstellung ist hier nicht möglich.

Hier sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns unter (09602) 79-3333 in Verbindung.

Eine Online-Antragstellung ist hier nicht möglich.

Fahrerlaubnis für Fahrzeug-Kombinationen über 12 Tonnen

Da Sie in Besitz der Klasse 3 (BRD) bzw. der Klasse B (DDR) sind, können Sie die Eintragung der Klasse CE79 beantragen. Damit sind Sie zum Führen von dreiachsigen Fahrzeug-Kombinationen über 12 Tonnen berechtigt. Diese Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Eine prüfungsfreie Wiedererteilung (mit ärztlichem Gutachten über Sehvermögen und gesundheitliche Eignung) ist in der Regel nur bis zum 55. Lebensjahr möglich.

Da die betroffene Klasse bereits länger als 5 Jahre abgelaufen ist. Sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bitte setzen Sie sich mit uns unter (09602) 79-3333 in Verbindung.

Eine Online-Antragstellung ist hier nicht möglich.

Klassen C1, C1E, C, und CE

Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE ist meist nur begrenzt gültig. Das Ablaufdatum finden Sie in der Spalte 11 auf der Rückseite Ihres Führerscheines.

Falls die Klassen C1, C1E, C und CE bei Ihnen ablaufen oder in den letzten fünf Jahren abgelaufen sind, benötigen wir von Ihnen ein ärztliches und augenärztliches Gutachten.

Laden Sie hier die ärztlichen Gutachten über Ihr Sehvermögen und Ihre gesundheitliche Eignung hoch.

Klassen D1, D1E, D und DE

Die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE ist nur begrenzt gültig. Das Ablaufdatum finden Sie in der Spalte 11 auf der Rückseite Ihres Führerscheines.

Zur Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE kontaktieren Sie bitte vor Antragstellung die Fahrerlaubnisbehörde unter (09602) 79-3333.

Der Antrag kann nicht im Rahmen des Pflichtumtausches bearbeitet werden.

Land- und Forstwirtschaft

Sie können die Erteilung der Klasse T beantragen. Diese berechtigt Sie zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis max. 60 km/h.

Laden Sie hier einen Nachweis hoch, dass Sie in der Land-oder Forstwirtschaft tätig sind, z.B.

  • Nachweis letzte Rechnung der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis über Waldgrundstück
  • Nachweis aus Einkommenssteuererklärung
  • Schriftliche Bestätigung vom Betrieb oder der Person bei der ausgeholfen wird.

Von Ihnen werden keine weiteren Anlagen bzw. Angaben auf dieser Seite benötigt.

Entwertung Ihres bisherigen Führerscheins

Ihr bisheriger Führerschein muss bei Abholung des neuen Führerscheins zur Entwertung vorgelegt werden.

Sonstige Bemerkungen
Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

- Aktueller Führerschein im Original

- Biometrisches Passbild

- Das ausgefüllte Foto- / Unterschriftsblatt

- Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft

- Ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung

- Augenärztliches Gutachten über Ihr Sehvermögen

25,30 Euro

43,90 Euro

Gebühren

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgnangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Eine Bestätigung mit einer Kopie dieser Meldung wird auch an Ihr BayernID-Postfach verschickt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie dieser Meldung wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Darin finden Sie in der Fußzeile die Vorgnangsnummer, falls Sie Rückfragen haben.


Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Führerscheinstelle

Stadtplatz 36

92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon:

09602 79-3333

 

Führerscheinstellen vor Ort:

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Karlsplatz 29

92676 Eschenbach i.d.OPf

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Wernberger Straße 12

92648 Vohenstrauß