Meldeformular Restmüll- und Bioabfallentsorgung

Hinweise
Persönliche Daten
Abfallbehälter
SEPA
Bemerkung
Abschließen

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Wertmarke(n) bei einer Änderung bzw. Abmeldung
  • Abholkarte für Restmüllsäcke bei Änderung bzw. Abmeldung

Hinweis:

Der Antrag muss von der Grundstückseigentümerin / von dem Grundstückseigentümer gestellt werden.

 

Bei Änderungen die nur das SEPA-Mandat betreffen bitte dieses Formular verwenden.

 

Soll nur eine Wertmarke in gleicher Größe getauscht werden oder kann keine Wertmarke mehr vorgelegt werden, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich.

Unterschrift:

Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer persönlich oder digital mit BayernID (wenn die Authentifizierung mit Elster, Authega oder Online-Ausweis erfolgt).

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Über den Button „PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken" können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Das unterschriebene Formular senden Sie bitte an:

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Kommunale Abfallwirtschaft
Postfach 12 60
92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zur Eigentümerin / zum Eigentümer

Nur auszufüllen, wenn die Erbengemeinschaft bzw. Firma im Grundbuch eingetragen ist.

Für eventuelle Rückfragen bitte angeben

Die Abmeldung ist nur möglich, wenn niemand mit einem Wohnsitz gemeldet ist.

Die Finanzadresse ist auf Ihrem Gebührenbescheid ersichtlich.

Hinweis:
Alle Personen, die auf diesen Wohnsitz gemeldet sind (auch Säuglinge und Kinder).

Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden!

Angaben zu den Abfallbehältern

Wichtige Hinweise:

Bei den Angaben zur Restmüll- und Bioabfallentsorgung handelt es sich bei Neuanmeldungen, Änderungen der Größe und Anzahl von Abfallbehältnissen sowie beim Eigentumswechsel um Pflichtangaben. Ohne diese Angaben kann die Bearbeitung nicht vorgenommen werden.

Bei Änderungen der Behälter oder Abmeldung ist die Abholkarte bzw. die Wertmarke(n) im Original an das Landratsamt zurückzugeben.

 

Sollte keine Wertmarke mehr vorhanden sein, so ist eine schriftliche Erklärung erforderlich.

Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab sind folgende Restmüllbehälter (grau/schwarz) sowie Bioabfallbehälter (braun) zugelassen.

Diese sind selbst zu beschaffen!

Restmüllentsorgung

Restmüllbehälter bisher:

    60-Liter- Restmüllbehälter

    80-Liter- Restmüllbehälter

  120-Liter- Restmüllbehälter

  240-Liter- Restmüllbehälter

  770-Liter- Restmüllbehälter

1100-Liter- Restmüllbehälter

Es muss mindestens 1 Restmüllbehälter angegeben werden.

Restmüllbehälter künftig:

    60-Liter- Restmüllbehälter

    80-Liter- Restmüllbehälter

  120-Liter- Restmüllbehälter

  240-Liter- Restmüllbehälter

  770-Liter- Restmüllbehälter

1100-Liter- Restmüllbehälter

Es muss mindestens 1 Restmüllbehälter angegeben werden.

Bioabfallentsorgung

Bioabfallbehälter bisher:

  120-Liter- Bioabfallbehälter

  240-Liter- Bioabfallbehälter

Es muss mindestens 1 Bioabfallbehälter angegeben werden oder "Ich hatte bisher keinen Bioabfallbehälter" ankreuzen.

Es können nicht mehr Bioabfallbehälter als Restmüllbehälter sein.

Bitte die Anzahl der Bioabfallbehälter korrigieren.

Bioabfallbehälter künftig:

  120-Liter- Bioabfallbehälter

  240-Liter- Bioabfallbehälter

Es muss mindestens 1 Bioabfallbehälter angegeben werden.

Es können nicht mehr Bioabfallbehälter als Restmüllbehälter sein.

Bitte die Anzahl der Bioabfallbehälter korrigieren.

SEPA-Lastschriftmandat (freiwillig)

Ausländische IBAN und BIC bitte im Bemerkungsfeld angeben.

Informationen zur Bankverbindung

Als Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner gilt nach § 2 der Gebührensatzung die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer.

 

Es ist daher nur die Eingabe einer Einzugsermächtigung vom Konto der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers möglich!

5. Bemerkungen

(z. B. Mitnahme von Abfallbehältern bei Umzug):

Wie geht es weiter?

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

An Ihr BayernID-Postfach wird eine Kopie dieses Formulars verschickt.

 

Sie können das ausgefüllte Formular auf der Abschlussseite für Ihre Unterlagen herunterladen.

In der Fußzeile finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

Wie geht es weiter?

Das Formular wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

In der Fußzeile finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

 

Laden Sie das Formular bitte herunter.

Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.


Kleben Sie die Wertmarke(n) bei einer Änderung oder Abmeldung der Restmüllbehälter bzw. Biomüllbehälter auf die dafür vorgesehenen Felder.
Bei Abmeldung der Restmüllsackregelung bitte die Abholkarte beilegen.

 

Senden Sie das unterschriebene Formular im Original an das Landratsamt.

 

An Ihr BayernID-Postfach wird eine Kopie dieses Formulars verschickt.

Wie geht es weiter?

Das Formular wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

In der Fußzeile finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

 

Laden Sie das Formular bitte herunter.

Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben dieses und senden es im Original an das Landratsamt.

Wie geht es weiter?

Das Formular wird Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

In der Fußzeile finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

 

Laden Sie das Formular bitte herunter.

Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.


Kleben Sie die Wertmarke(n) bei einer Änderung oder Abmeldung der Restmüllbehälter bzw. Biomüllbehälter auf die dafür vorgesehenen Felder.
Bei Abmeldung der Restmüllsackregelung bitte die Abholkarte beilegen.

 

Senden Sie das unterschriebene Formular im Original an das Landratsamt.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Kommunale Abfallwirtschaft
Postfach 12 60
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-3535
abfallwirtschaft@neustadt.de
Öffnungszeiten

Die mit einem Stern ( * ) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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