Ansetzbar sind unter Umständen private Kranken-, Unfall-, Sterbegeld-, Haftpflicht-, Hausrat-, Einbruchdiebstahl-, Feuer-, Wasserschaden-, Glasbruch-, Berufsunfähigkeits- und Kfz-Versicherung, soweit sie einen im Rahmen des üblichen liegenden Versicherungsschutz bewirken.
Private Pflegezusatzversicherungen nur, wenn angemessen und staatlich gefördert.