Meldeformular Restmüll- und Bioabfallentsorgung

Allgemeine Informationen
Persönliche Daten
Abfallbehälter
SEPA
Bemerkung
Abschließen

Benötigte Unterlagen für die Einreichung:

  • Wertmarke(n) bei einer Änderung bzw. Abmeldung
  • Abholkarte für Restmüllsäcke bei Änderung bzw. Abmeldung

Allgemeine Informationen:


Das Meldeformular muss von der Grundstückseigentümerin / von dem Grundstückseigentümer gestellt werden.

 

Bei Änderungen die nur die Bankverbindung betreffen bitte dieses SEPA-Lastschriftmantat verwenden.

 

Soll nur eine Wertmarke in gleicher Größe getauscht werden oder kann keine Wertmarke mehr vorgelegt werden, so ist dieses Formular zum Verlust bzw. Austausch der Wertmarke(n) zu verwenden.

Unterschrift:

 

Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer persönlich oder digital mit BayernID (wenn dort die Authentifizierung mit Elster, Authega oder Online-Ausweis erfolgt).

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt. 

Über den Button „Nur PDF zum Ausfüllen und Ausdrucken" können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.

Das unterschriebene Formular senden Sie bitte an:

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Kommunale Abfallwirtschaft
Postfach 12 60
92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Angaben zur Grundstückseigentümerin / zum Grundstückseigentümer

Angaben zur Grundstückseigentümerin / zum Grundstückseigentümer

Nur auszufüllen, wenn die Erbengemeinschaft bzw. Firma im Grundbuch eingetragen ist.

Für eventuelle Rückfragen bitte angeben

Sollten Sie keine Telefonnummer besitzen oder telefonisch nicht erreichbar sein, können Sie "keine Angabe" eintragen.

Die Abmeldung ist nur möglich, wenn niemand mit einem Wohnsitz gemeldet ist.

Die Finanzadresse ist auf Ihrem Abfallentsorgungsgebührenbescheid ersichtlich.

Es können nur Formulare für Grundstücke im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab bearbeitet werden.

Sollte Ihr Wohnsitz im Landkreis liegen, bitte prüfen Sie die Richtigkeit der Postleitzahl bzw. die Schreibweise des Ortes.

Hinweis:
Alle Personen, die auf diesem Grundstück mit Wohnsitz gemeldet sind (auch Säuglinge und Kinder).

Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden!

Angaben zu den Abfallbehältern

Wichtige Hinweise:

Bei den Angaben zur Restmüll- und Bioabfallentsorgung handelt es sich bei Neuanmeldungen, Änderungen der Größe und Anzahl von Abfallbehältnissen sowie beim Eigentumswechsel um Pflichtangaben. Ohne diese Angaben kann die Bearbeitung nicht vorgenommen werden.

Bei Änderungen der Größe von Abfallbehältern oder Abmeldung solcher ist die Wertmarke(n) im Original an das Landratsamt zurückzugeben. Alternativ ist bei Abmeldung der Restmüllsackregelung die Abholkarte im Original an das Landratsamt zurückzugeben.

 

Sollte keine Wertmarke mehr vorhanden sein, so ist das Formblatt Verlust einer Wertmarke erforderlich.

Im Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab sind folgende Restmüllbehälter (grau/schwarz) sowie Bioabfallbehälter (braun) zugelassen.

Diese sind selbst zu beschaffen!

Restmüllentsorgung

Zugelassene Behältergrößen

Restmüll-behältergröße

Zugelassen für bis zu

60 Liter

5 Personen

80 Liter

7 Personen

120 Liter

10 Personen

240 Liter

20 Personen

770 Liter

64 Personen

1.100 Liter

92 Personen

Es müssen von Ihnen nur die Felder ausgefüllt werden, die für Ihre Mitteilung an uns nötig sind. Die nicht benötigten Felder können frei bleiben.

 

Restmüllbehälter bisher:

Es muss mindestens 1 Restmüllbehälter angegeben werden.

Restmüllbehälter künftig:

Es muss mindestens 1 Restmüllbehälter angegeben werden.

Bioabfallentsorgung

Bioabfallbehälter bisher:

Es muss mindestens 1 Bioabfallbehälter angegeben werden oder "Ich hatte bisher keinen Bioabfallbehälter" ankreuzen.

Es können nicht mehr Bioabfallbehälter als Restmüllbehälter sein.

Bitte die Anzahl der Bioabfallbehälter korrigieren.

Bioabfallbehälter künftig:

Es können nicht mehr Bioabfallbehälter als Restmüllbehälter sein.

Bitte die Anzahl der Bioabfallbehälter korrigieren.

Es muss mindestens 1 Bioabfallbehälter angegeben werden.

SEPA-Lastschriftmandat (freiwillig)

Ausländische IBAN und BIC bitte im Bemerkungsfeld angeben.

Informationen zur Bankverbindung

Als Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner gilt nach § 2 der Gebührensatzung die Grundstückseigentümerin / der Grundstückseigentümer.

 

Es ist daher nur die Eingabe einer Einzugsermächtigung vom Konto der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers möglich!

5. Bemerkungen

(z. B. Mitnahme von Abfallbehältern bei Umzug):

Mit BayernID

Wie geht es weiter?

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

 

An Ihr BayernID-Postfach wird eine Kopie dieses Formulars verschickt.

 

Sie können das ausgefüllte Formular auf der Abschlussseite für Ihre Unterlagen herunterladen.

In der Fußzeile finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

Wie geht es weiter?

Laden Sie das Formular bitte auf der Abschlussseite herunter.

In der Fußzeile des Formulars finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.


Kleben Sie die Wertmarke(n) bei einer Änderung der Größe oder Abmeldung eines Restmüllbehälters bzw. Biomüllbehälters auf die dafür vorgesehenen Felder.
Bei Abmeldung der Restmüllsackregelung bitte die Abholkarte beilegen.

 

Senden Sie das unterschriebene Formular im Original an das Landratsamt.

 

An Ihr BayernID-Postfach wird eine Kopie dieses Formulars verschickt.

Ohne BayernID

Wie geht es weiter?

Laden Sie das Formular bitte auf der Abschlussseite herunter.

In der Fußzeile des Formulars finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben dieses und senden es im Original an das Landratsamt.

Wie geht es weiter?

Laden Sie das Formular bitte auf der Abschlussseite herunter.

In der Fußzeile des Formulars finden Sie die Vorgangsnummer für eventuelle Rückfragen.

Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben es.


Kleben Sie die Wertmarke(n) bei einer Änderung der Größe oder Abmeldung eines Restmüllbehälters bzw. Biomüllbehälters auf die dafür vorgesehenen Felder.
Bei Abmeldung der Restmüllsackregelung bitte die Abholkarte beilegen.

 

Senden Sie das unterschriebene Formular im Original an das Landratsamt.

Landratsamt Neustadt an der Waldnaab
Kommunale Abfallwirtschaft
Postfach 12 60
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
09602 79-3535
abfallwirtschaft@neustadt.de
Öffnungszeiten

Die mit einem Stern ( * ) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

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